AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der 1st SELECTION GmbH.
Stand: Januar 2016
1.Vertragsparteien
Das Vertragsverhältnis besteht zwischen der 1st SELECTION GmbH und ihrem Auftraggeber (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt).
2. Geltung
2.1. Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens werden ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
erbracht, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes.
Willenserklärungen unseres Unternehmens sind auf Grundlage dieser AGB zu verstehen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
erkennen wir nicht an, es sei den, wir hätten dies schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart. Auch ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis bedarf der Schriftform. Im Falle eines Vertragsabschlusses auf elektronischem Wege wird das Schriftformerfordernis nur durch eine sichere
Signatur im Sinne des Signaturgesetzes erfüllt.
2.2. Vertragserfüllungsverhandlungen unseres Unternehmens gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Die
AGB gelten, soweit im Einzelnen nicht ausdrücklich gegenteiliges vereinbart wurde, für den gesamten Umfang der geschäftlichen Beziehungen unseres
Unternehmens und dem Auftraggeber (Kunden), sowie für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
3. Vertragsabschluss
3.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch
Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind vom Auftraggeber zurückzustellen, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
3.2. Von diesen AGB oder anderen schriftlichen Willenserklärungen unseres Unternehmens abweichende mündliche Zusagen, Nebenan-reden und
dergleichen, insbesondere solche, die von Verkäufern, Boten etc., abgegeben werden, sind für uns nicht verbindlich. Unsere Prospekte,
Werbeankündigungen etc. werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich im schriftlichen Angebot Bezug genommen wurde.
3.3. Verträge gelten erst dann als geschlossen, wenn der schriftliche Auftrag von uns schriftlich bestätigt oder von uns durch Absenden oder Übergabe der
vom Auftraggeber bestellten Ware erfüllt wurde.
3.4. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, verlieren unsere Angebote ihre Gültigkeit 30 Tage ab Angebotsdatum. Werden an uns Angebote gerichtet, so
ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 2-wöchige Frist ab Zugang des Angebotes an dieses gebunden.
4. Aufträge
Aufträge des Auftraggebers sind schriftlich an unseren Firmensitz unter Verwendung der gesamten Firmenbezeichnung an folgende Adresse zu
senden:
1st SELECTION GmbH
Bohnsdorfer Chaussee 51
12529 Schönefeld
Germany
oder via e-mail: office@1st-selection.eu
5. Lieferfrist
5.1. Unser Unternehmen ist bestrebt, den vereinbarten Termin der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Liefertermine sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, unverbindlich.
5.2. Die Lieferfrist beginnt ab dem ersten Arbeitstag, an dem der Auftraggeber allen Verpflichtungen, die zur Ausführung des Auftrages
erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Vereinbarungen, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaß-nahmen
erfüllt hat, sowie etwa erforderliche Genehmigungen (z.B. Bildrechte, Nutzungsrechte, Zugangsrechte etc.) erteilt sind und eine allenfalls
vereinbarte Anzahlung auf unserem Firmenkonto gutgebucht ist.
5.3. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Liefertermine und Fristen bis zu einer Woche zu überschreiten. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber
nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch vom Auftraggeber zu vertretende, unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen entstehen, sind nicht durch uns zu vertreten und gerät unser Unternehmen in diesen Fällen nicht in Verzug. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
Darüber hinaus ist der Auftraggeber zum Ersatz aller beim Auftragnehmer daraus entstandener Schäden, insbesondere eines entgangenen Gewinnes,
unabhängig vom Verschulden des Auftraggebers verpflichtet. 5.4. Größere Aufträge sowie Aufträge, die mehrere Einheiten bzw.
Programme beinhalten, berechtigten uns zur Erbringung von Teillieferungen und Teilabrechnung unserer Lieferungen und Leistungen.
6. Leistungsänderungen
Geringfügige oder sonstige für unsere Auftraggeber zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung sowie Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen und somit sachlich gerechtfertigt sind, gelten vorweg als genehmigt.
7. Preise, Versand, Verpackung und Versicherung
7.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten Preise netto ab Werk ausschließlich Verpackung, Frachtspesen, Transportversicherung und Mehrwertsteuer.
Die Preis- und Rechnungsstellung erfolgt in Euro (€). Über Antrag und auf Kosten des Auftraggebers kann von uns eine Transportversicherung abgeschlossen werden. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
7.2. Kostenerhöhungen zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin, wie z.B. aufgrund von Tarifvertragserhöhungen, innerbetrieblichen Gehaltsabschlüssen oder Erhöhungen von zur Leistungserstellung notwendigen Kosten (z.B. für Materialen, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc.) berechtigen uns, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Für Verbrauchergeschäfte gilt der letzte Satz nur für Leistungen, bei denen zwischen Vertragsschluss und Liefertermin mehr als zwei Monate liegen.
7.3. Für Nachbestellungen gelten die Preise des vorangegangenen Geschäfts nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Unsere Rechnungen sind spätestens 14 Tage ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den
Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
8.2. Bei Aufträgen, die in Teilabschnitten erbracht werden, sind wir berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu
legen. Zahlungen des Auftraggebers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
8.3. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Weitere
Ansprüche, wie insbesondere der Anspruch auf höhere Zinsen aus dem Titel des Schadenersatzes, bleiben vorbehalten.
8.4. Wir sind berechtigt, die Bonität von Kunden mit den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen. Ergeben sich dabei Zweifel an der Bonität des Kunden oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Geschäftspartners ein, sind wir berechtigt, gewährte Zahlungsziele zu widerrufen und weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme auszuführen.
8.5. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen uns, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten.
9. Vertragsrücktritt
9.1. Über die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen hinaus sind wir auch bei Annahmeverzug des Auftraggebers sowie aus anderen wichtigen
Gründen, wie insbesondere bei Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder Abweisung eines Konkursantrages
mangels kostendeckenden Vermögens sowie bei Eröffnung des Ausgleichsverfahrens zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
9.2. Im Falle eines Rücktrittes haben wir Anspruch auf Zahlung eines pauschalen Betrages von 20 % des Bruttorechnungsbetrages. Darüber
hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.
9.3. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, alle weiteren Leistungen bzw. Lieferungen einzustellen und sind berechtigt, noch
ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten.
10. Mahn- und Inkassospesen
Der Auftraggeber hat uns im Falle seines Zahlungsverzuges die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 10,00 zuzüglich Porto
für jede erfolgte Mahnung sowie für den Aufwand der Evident Haltung in der Buchhaltung einen Pauschalbetrag von EUR 3,50 pro Quartal zu ersetzen.
Darüber hinaus ist der Auftraggeber zum Ersatz sämtlicher zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen verpflichtet.
11. Erfüllungsort
Als Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen gilt, wenn nichts vereinbart wurde, der Sitz unseres Unternehmens.
12. Irrtum
Die Anfechtung des zwischen unserem Unternehmen und dem Auftraggeber geschlossen Vertrages wegen Irrtums ist ausgeschlossen.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder eines Leistungsentgelts bleibt von uns gelieferte Ware in unserem Eigentum. Ein
Eigentumsvorbehalt eines Vertragspartners wird nicht anerkannt.
13.2. Bei Zurückforderung bzw. Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren durch uns liegt dann ein Rücktritt vom Vertag vor, wenn
dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind, unbeschadet weiterer Ansprüche angefallene Transport- und sonstige Spesen an uns zu
bezahlen.
13.3. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren darf der Auftraggeber weder verpfänden noch sicherungshalber übereignen oder abtreten. Bei
etwaigen exekutiven Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte ist der Auftraggeber verpflichtet, unser Eigentumsrecht unverzüglich
geltend zu machen und uns zu verständigen.
13.4. Der Auftraggeber trägt das alleinige Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung.
13.5. Der Auftraggeber als Vorbehaltskäufer tritt an uns bereits jetzt künftige Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Ware an einen Dritten entstehen werden. Diese Vorausabtretung wirkt zahlungshalber.
14. Urheberrecht und Nutzung
14.1. Urheberrechte, Markenrechte, Domainrechte, Kennzeichenrechte, Know-How, wie insbesondere nicht geschützte Erfindungen, gewerbliche
Erfahrungen, Betriebsgeheimnisse, die im Rahmen der Zusammenarbeit dem Auftraggeber bekannt bzw. offenbart werden, stehen weiterhin ausschließlich unserem Unternehmen bzw. unseren Lizenzgebern zu.
14.2. Jede Verletzung unserer Immaterialgüterrechte zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
14.3. Kennzeichnungen, Eigentumsangaben und Schutzrechtsvermerke unseres Unternehmens dürfen seitens des Auftraggebers weder entfernt noch
verändert werden. Wir behalten uns auch an Kostenvoranschlägen, Konzepten, Zeichnungen und anderen Unterlagen die Eigentums- und
Urheberrechte vor. Auch diese Unterlagen dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt bzw. Dritten zugänglich gemacht werden und
berechtigen nicht zum Nachbau einzelner Teile. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen und Muster sind ohne Aufforderung zurückzugeben.
15. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
15.1. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl, entweder durch Austausch,
Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, die auf Behebung des Mangels
zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.
15.2. Der Auftraggeber hat die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 7 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte
Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung und unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels
schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
15.3. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit ist ausgeschlossen.
15.4. Zur Prüfung der Beanstandung von behaupteten Mängeln ist der Auftraggeber verpflichtet, uns kostenfreien Zutritt zum beanstandeten System
bzw. dessen Komponenten zu gestatten.
15.5. Leistungsbeschreibungen, Pflichtenhefte oder ähnliche, bei der Auftragserfüllung erarbeitete Dokumentationen verstehen sich lediglich als
Verwendungszusagen.
15.6. Die Pflicht zur Beseitigung des Mangels entfällt, wenn der Auftraggeber uns nicht alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen
Maßnahmen sowie den Systemzugang ermöglicht. Die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beträgt 4 Monate.
Regressansprüche gegen uns sind ausgeschlossen.
15.7. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Ablieferung der vereinbarten Lieferung bzw. Leistung ergeben und welche von uns zu
vertreten sind, werden unsererseits kostenlos durchgeführt.
15.8. Kosten für Hilfestellung, Diagnose, sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, sowie sonstige
Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von uns nur gegen Bezahlung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, oder
sonstige Eingriffe, die vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
15.9. Wir übernehmen keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten,
Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträgern, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale
Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installationsund Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
16. Schadenersatz
16.1. Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns sind in Fällen leichter und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
16.2. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche des Auftraggebers beträgt 6 Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Diese
Bestimmungen über den Schadenersatz gelten auch dann, wenn mit dem Schadenersatzanspruch Mangelschäden, Mangelfolgeschäden und
Begleitschäden geltend gemacht werden.
16.3. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch
neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruchs geltend gemacht wird.
16.4. Der Ersatz von Vermögensschäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinnen und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen unser
Unternehmen ist in jedem Falle, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
17. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 10 (Produkthaftungsgesetz ProdHaftG) sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der
Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grobfahrlässig verschuldet worden ist.
18. Abwerbeverbot
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Ausarbeitung und Umsetzung der Aufträge gearbeitet haben, des jeweils anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Bei Zuwiderhandeln ist die verletzende Vertragspartei verpflichtet, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.
19. Geheimhaltung
19.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen während eines Vertragsverhältnisses bekannt werdenden Umstände, betriebsinterner
Geschäftsvorgänge des jeweils anderen Vertragspartners gegenüber Dritten auch über die Dauer dieses Vertrages hinaus geheim zu halten. Bei
Zuwiderhandeln ist der verstoßende Vertragspartner zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von 70 % der Auftragssumme verpflichtet. Darüber
hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.
19.2. Unser Unternehmen ist allerdings berechtigt, mit positiven Ergebnissen aus der Vertragsbeziehung allgemein Werbung zu treiben, sodass damit
unsere Tätigkeit allgemein und für potentielle Auftraggeber bekannt gemacht wird. Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, als Referenz bei
Präsentationen und Publikationen angeführt zu werden.
20. Zurückbehaltung/Aufrechnungsverbot/Abtretungsverbot
20.1. Der Auftraggeber ist bei gerechtfertigter Mängelrüge, außer in den Fällen der Rückabwicklung, nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern
nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
20.2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt eigene Forderungen mit Forderungen unseres Unternehmens aufzurechnen.
20.3. Der Auftraggeber darf Ansprüche bzw. Forderungen, welche ihm gegen unser Unternehmen zustehen, nur mit unserer vorherigen schriftlichen
Zustimmung abtreten, verpfänden oder in sonstiger Weise darüber verfügen.
21. Terminverlust
Soweit der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen zu leisten hat, gilt als vereinbart, dass nicht fristgerechte Bezahlung auch nur mit
einer Rate, die sofortige Fälligkeit von ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung zur Folge hat.
22. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt.
Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt die rechtswirksame Regelung als vereinbart, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt.
23. Datenverwendung, Adressenänderung, Änderungen der AGB
23.1. Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Auftrag bzw. Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses
Vertrages von uns automationsunterstützt verarbeitet und gespeichert werden dürfen.
23.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche
Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärung auch dann als zugegangen, wenn sie an die
zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
23.3. Änderungen der AGB gelten als genehmigt und sind auch für bestehende Verträge wirksam, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 3
Wochen nach Kundmachung den geänderten AGB widerspricht. Die Kundmachung der geänderten AGB kann schriftlich oder auf elektronischem
Wege (E-Mail) erfolgen. Die jeweils gültigen AGB sind auf der Internethomepage unseres Unternehmens abrufbar.
24. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Ausschließlicher
Gerichtsstand ist das für den Sitz unseres Unternehmens sachlich und örtlich zuständige Gericht.
25. Diese AGB
liegen in deutscher Version und anderen Sprachen vor. Für die Auslegung der AGB ist stets die deutsche Fassung heranzuziehen und auch nach dieser der
Zweck und die Absicht der Parteien zu erforschen.